Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Therapiekosten, die ein Heilpraktiker für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn dieser als Behandler im Versicherungsvertrag akzeptiert ist. Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch private Versicherungsgesellschaften ist, dass die psychotherapeutische Behandlung „medizinisch notwendig“ war. Eine entsprechende Indikation und Diagnosestellung nach dem ICD-10 ist dazu erforderlich.
Ich habe als Diplom-Rehabilitationspsychologin (FH) und entsprechendem klinischem Wissen eine Zulassung um nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie heilkundliche Leistungen erbringen zu dürfen.
Wie Du es als privat versicherter Patient gewohnt bist, geht meine Rechnung direkt an Dich. Die Erstattung durch Deine Kasse gemäß Deines Vertrages in Erfahrung zu bringen liegt in Deiner Verantwortung.