Sie müssen prinzipiell bereit sein, selbst zu zahlen, wenn Sie als gesetzlich Versicherter von mir therapeutische Unterstützung möchten.
Therapiekosten werden nur von ihrer privaten Krankenkasse (s.u.), der Beihilfe oder der Zusatzversicherung evtl. voll- oder anteilig übernommen.
Systemische Beratung, Paartherapie und Coaching sind keine Leistungen der Krankenkassen.
Weitere finanziellen Fragen klären wir am besten telefonisch.
email: kontakt (at) privatpraxis-bleymeier.de
Telefon: +49 (0) 176 2159 3997 ich rufe gerne zurück.
Kostenübernahme private Krankenkasse
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Therapiekosten, die ein Heilpraktiker für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn dieser als Behandler im Versicherungsvertrag akzeptiert ist. Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch private Versicherungsgesellschaften ist, dass die psychotherapeutische Behandlung „medizinisch notwendig“ war. Eine entsprechende Indikation und Diagnosestellung nach dem ICD-10 ist dazu erforderlich.
Ich habe als Diplom-Rehabilitationspsychologin (FH) und entsprechendem klinischem Wissen nur eine Zulassung um nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie heilkundliche Leistungen erbringen zu dürfen.
Wie Sie es als privat versicherte Patientin bzw. Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie. Die Erstattung durch Ihre Kasse gemäß Ihres Vertrages in Erfahrung zu bringen liegt in Ihrer Verantwortung.
Mögliche Kostenträger: Z.b. Ämter, Arbeitgeber
Coaching/ Beratung, Paar- und Familiengespräche sind keine Verfahren zur Behandlung einer psychischen Krankheit, sodass die Kosten hierfür nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Doch wenn es Kinder oder Jugendliche gibt, die von den andauernden Streitigkeiten der Eltern belastet werden, könnten die Kosten für eine Familientherapie vom Jugendamt oder Sozialhilfeträgern übernommen werden.
Trainingsangebote/Berufliches Coaching wird manchmal von Unternehmen mit EAP Programm finanziell unterstützt.
Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, ob sie private oder berufliche Gesundheitsförderung unterstützt (vgl. § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung).
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist eine Kostenübernahme meiner therapeutischen Leistungen nur im Ausnahmefall möglich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, da ich keine Approbation besitze. In der Theorie ist die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland sichergestellt und steht die Kasse in der Pflicht, einen geeigneten Behandler zu nennen, der freie Termine hat. Theoretisch haben Sie einen Rechtsanspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall (§ 13 Abs. 3 SGB V; vgl. auch das BSG-Urteil vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97)). In der Praxis sieht das mitunter anders aus: Wartezeiten von bis zu einem Jahr weisen auf eine Unterversorgung hin.
Wohin wenden? Wichtige Telefonnummern wenn Sie dringend Hilfe benötigen
Wählen Sie die 116117 in akuten Krisen oder bei suizidalen Gedanken. Über diese Telefonnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erreichbar.
Die Telefonseelsorge arbeitet kostenfrei und ist unter der Nummer 0800-1110111 bzw. 1110222 rund um die Uhr erreichbar.
In akuten Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
Die Tatsache, dass Sie für die Sitzungen selbst bezahlen, erhöht die Wahrscheinlichkeit dass wir uns beide erfolgsorientiert einbringen. Dazu gehören – wie bei einer gemeinsamen Innenausstattung – Rückkopplungsprozesse, nach dem Motto: Sind wir auf dem richtigen Weg? Entspricht das, was wir tun Ihren Erwartungen? Kommen weitere oder andere Bedürfnisse auf, von denen ich wissen sollte?
Mit großer Freude praktiziere ich die vielfältigen Therapiemethoden, die mich fachlich und menschlich überzeugen. Ich kombiniere die Methoden, die für Sie und Ihr Anliegen am hilfreichsten sind. Sie genießen 100% Vertraulichkeit. Sie entscheiden, wer von Ihrer Therapie erfährt oder nicht. Es erfolgt keine Datenübermittlung an einen Kostenträger.
Ich vertraue auf ein Honorarkonzept mit solidarischer Staffelung für Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Aufgrund einer solidarischen Staffelung bitte ich Sie das Honorar im persönlichen Kontakt zu erfragen.
Sollte Ihre finanzielle Situation es nicht ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich je nach Umständen bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen.
Ein erstes informelles Gespräch am Telefon von ca. 20 min Dauer biete ich Ihnen kostenfrei an.
Für das erste Gespräch vor Ort werden wir circa. 50 Minuten benötigen.
Im weiteren Verlauf plane ich 50-75 Min. für das Einzelsetting und 90-120 min. für das Mehrpersonensetting für Sie ein.
Verlängerte Sitzungen werden ab 15 min. anteilig in Rechnung gestellt.
Die Teilnahmegebühr an einem Gruppentermin (ab 6 Teilnehmer) von ca. 120 Minuten beträgt pro Person circa 30 Euro.
Die Kosten für weitere Angebote vereinbare ich individuell mit Ihnen.
