Ihre Therapiekosten werden voll- oder anteilig übernommen, außer Sie sind gesetzlich versichert. Systemische Beratung, Paartherapie und Coaching sind keine Leistungen der Krankenkassen.
Die finanziellen Fragen klären wir am besten telefonisch.
email: kontakt (at) privatpraxis-bleymeier.de
Telefon: 08379/72 99 74 4 ich rufe Dich gerne zurück.
Kostenübernahme private Krankenkasse
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Therapiekosten, die ein Heilpraktiker für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn dieser als Behandler im Versicherungsvertrag akzeptiert ist. Voraussetzung für eine Kostenerstattung durch private Versicherungsgesellschaften ist, dass die psychotherapeutische Behandlung „medizinisch notwendig“ war. Eine entsprechende Indikation und Diagnosestellung nach dem ICD-10 ist dazu erforderlich.
Ich habe als Diplom-Rehabilitationspsychologin (FH) und entsprechendem klinischem Wissen eine Zulassung um nach dem Heilpraktikergesetz für Psychotherapie heilkundliche Leistungen erbringen zu dürfen.
Wie Du es als privat versicherter Patient gewohnt bist, geht meine Rechnung direkt an Dich. Die Erstattung durch Deine Kasse gemäß Deines Vertrages in Erfahrung zu bringen liegt in Deiner Verantwortung.
Mögliche Kostenträger
Coaching/ Beratung, Paar- und Familiengespräche sind keine Verfahren zur Behandlung einer psychischen Krankheit, sodass die Kosten hierfür nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Doch wenn es Kinder oder Jugendliche gibt, die von den andauernden Streitigkeiten der Eltern belastet werden, könnten die Kosten für eine Familientherapie vom Jugendamt oder Sozialhilfeträgern übernommen werden.
Trainingsangebote/Berufliches Coaching wird manchmal von Unternehmen mit EAP Programm finanziell unterstützt.
Erkundigen Dich auch bei Deiner Krankenkasse, ob sie private oder berufliche Gesundheitsförderung unterstützt (vgl. § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung).
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, ist eine Kostenübernahme meiner therapeutischen Leistungen nur im Ausnahmefall möglich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Theorie ist die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland sichergestellt und steht die Kasse in der Pflicht, einen geeigneten Behandler zu nennen, der freie Termine hat. Theoretisch hast Du einen Rechtsanspruch auf angemessene Versorgung im Krankheitsfall (§ 13 Abs. 3 SGB V; vgl. auch das BSG-Urteil vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97)). In der Praxis sieht das mitunter anders aus: Wartezeiten von bis zu einem Jahr weisen auf eine Unterversorgung hin.
Du musst also prinzipiell bereit sein, selbst zu zahlen, wenn Du als gesetzlich Versicherter von mir therapeutische Unterstützung möchtest.
Deine Vorteile als Selbstzahler
Die Tatsache, dass Du für die Sitzungen selbst bezahlst, erhöht die Wahrscheinlichkeit dass wir uns beide erfolgsorientiert einbringen. Dazu gehören – wie bei einer gemeinsamen Innenausstattung – Rückkopplungsprozesse, nach dem Motto: Sind wir auf dem richtigen Weg? Entspricht das, was wir tun Deinen Erwartungen? Kommen weitere oder andere Bedürfnisse auf, von denen ich wissen sollte?
Mit großer Freude praktiziere ich die vielfältigen Therapiemethoden, die mich fachlich und menschlich überzeugen. Ich kombiniere die Methoden, die für Dich und Dein Anliegen am hilfreichsten sind. Du genießt 100% Vertraulichkeit. Du entscheidest, wer von Deiner Therapie erfährt oder nicht. Es erfolgt keine Datenübermittlung an einen Kostenträger.
Selbstzahler
Honorarkonzept mit solidarischer Staffelung
Du hast die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Aufgrund einer solidarischen Staffelung bitte ich Dich das Honorar im persönlichen Kontakt zu erfragen.
Sollte Deine finanzielle Situation es nicht ermöglichen, die üblichen Stundensätze zu tragen, bin ich je nach Umständen bereit, einen ermäßigten Stundensatz abzurechnen.
Ein erstes informelles Gespräch am Telefon von ca. 20 min Dauer biete ich Dir kostenfrei an.
Für das erste Gespräch vor Ort werden wir circa. 50 Minuten benötigen.
Im weiteren Verlauf plane ich 75-90 Min. für das Einzelsetting und 90-120 min. für das Mehrpersonensetting für euch ein.
Verlängerte Sitzungen werden ab 15 min. anteilig in Rechnung gestellt.
Die Teilnahmegebühr an einem Gruppentermin (ab 6 Teilnehmer) von ca. 120 Minuten beträgt pro Person circa 30 Euro.
Die Kosten für weitere Angebote vereinbare ich individuell mit Dir.